Die Abrechnung erfolgt privat nach der Heilpraktiker Gebührenordnung – GeBüH Osteopathie – Erstattung der Kosten durch gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
Die Osteopathie durch die Techniker Kasse (TK), den meisten Betriebskrankenkassen ,HEK, AOK +, AOK Nord, IKK und weiteren gesetzlichen Krankenkassen anteilig erstattungsfähig.
Ein privates Rezept, oder Überweisung Ihres Arzt “Osteopathie” ist zur Erstattung durch die gesetzlichen Kassen meist notwendig. Eine vollständige Liste und Bedingungen der beteiligten Versicherungen finden Sie hier: http://www.osteopathie.de/service-krankenkassenliste
Kosten
- Ersttermin 90 Euro
- 45 Minuten 70 Euro
- 30 Minuten 60 Euro
Osteopathie / Naturheilkunde – Erstattung privater Versicherungen
Alle privaten Krankenkassen, Beihilfe und Zusatzversicherungen tragen die Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker ganz oder teilweise, sofern die Leistung vertraglich mitversichert ist. Um sicher zu sein, ob Ihre private Krankenkasse die Therapiekosten der Naturheilkunde erstattet, sollten Sie vorab Ihren Vertrag prüfen.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Richtlinien der GeBüH (Gebührenverzeichnis Heilpraktiker) gemäß der tatsächlich erbrachten therapeutischen Leistung.
Sollte ihre Krankenkasse, oder andere Leistungsträger die Behandlungskosten nicht, oder nur teilweise erstatten, ist es Ihnen überlassen zu entscheiden, ob Sie selbst einen Beitrag zu Ihrer Gesundheit leisten können.